Polizeibehörde steht für:

  • im Allgemeinen staatliche oder kommunale Behörden, die mit polizeilichen Aufgaben betraut sind.
  • in Deutschland eine Behörde, die gemäß den Polizeigesetzen der Länder oder des Bundes den klassischen Polizeivollzugsdienst oder verwaltungspolizeiliche Aufgaben z. B. als Ordnungsbehörde wahrnimmt.
  • Polizeibehörde (Einheitssystem) – in Ländern mit polizeirechtlichem Einheitssystem (Baden-Württemberg, Bremen, Sachsen) eine Behörde, die Aufgaben der Gefahrenabwehr wahrnimmt. Sie ist organisatorischer Teil der Polizei, gehört aber nicht zum Polizeivollzugsdienst.
  • in einigen Städten Baden-Württembergs und Sachsens die Bezeichnung, unter dem der Gemeindevollzugsdienst nach außen hin auftritt

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